
Teilnahmeberechtigung
Pro Schulart am Standort (Lehranstalt für Tourismus, Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen, einschlägige Berufsschulen) können maximal zwei Teilnehmer/innen nominiert werden. Aus organisatorischen Gründen wird das Kontingent der Veranstaltung auf maximal 21 Schulteams festgelegt, zeitgerechte Absagen ermöglichen es Teams von der Warteliste noch teilzunehmen.
Berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb sind diplomierte Käsekennerinnen/Käsekenner, welche im Zeitraum zwischen September 2025 und Oktober 2026 die Zertifikatsprüfung zur „diplomierten Käsekennerin in Österreich/zum diplomierten Käsekenner“ an einer beim Bundesministerium für Bildung (Referat I/9b) registrierten Schule erfolgreich abgelegt haben, eine fristgerechte Anmeldung durch die Schule ist erforderlich. Aus Fairnessgründen hinsichtlich des Alters, sind Abschlussklassen von HL und AUL nicht teilnahmeberechtigt.
Landwirtschaftliche Fachschulen, welche bei der Clearingstelle an der HAUP bzw. bei der zuständigen Landesregierung registriert sind und den Zertifikatslehrgang „Käsekennerin/Käsekenner in Österreich“ durchführen, sind teilnahmeberechtigt. Das Kontingent wird auf max. 3 Schulteams festgelegt.
