Teilnahmeberechtigung

Pro Schulart am Standort (Lehranstalt für Tourismus, Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen, einschlägige Berufsschulen) können maximal zwei Teilnehmer/innen nominiert werden. Aus organisatorischen Gründen wird die Teilnehmer/innenzahl auf maximal 20 Schulteams festgelegt, zeitgerechte Absagen ermöglichen es Teams von der Warteliste noch teilzunehmen.


Berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb sind diplomierte Käsekenner/innen, welche im Zeitraum zwischen September 2023 und September 2024 die Zertifikatsprüfung zur/zum „diplomierten Käsekenner/in in Österreich“ an einer beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Abt. I/9b) registrierten Schule abgelegt haben, eine fristgerechte Anmeldung durch die Schule ist erforderlich.


Landwirtschaftliche Fachschulen, welche bei der Clearingstelle bzw. bei der zuständigen Landesregierung registriert sind und den Zertifikatslehrgang „Käsekenner/in in Österreich“ durchführen, sind teilnahmeberechtigt (unter Angabe des Prüfungsdatums). Das Kontingent wurde auf max. 3 Schulen festgelegt.